Wirtschaftrecht - Bachelor of Laws (LL.B.) - Berufsbegleitender Studiengang

In der Wirtschaftspraxis existiert eine Vielzahl von Aufgabenfeldern, deren Bearbeitung wirtschaftlichen ebenso wie juristischen Sachverstand erfordert, nicht aber eine rechtswissenschaftliche universitäre Hochschulausbildung. Mit der Einführung des Bachelor-Studienganges „Wirtschaftsrecht" soll dieser Erfahrung Rechnung getragen werden. Die Fähigkeit zur Reduktion der Komplexität wirtschaftsnaher Lebenssachverhalte auf die lösungsrelevanten Kernfragen kann anhand der Bearbeitung juristischer Fragestellungen in besonderer Weise geschult werden. Dadurch ist der „Wirtschaftsjurist" in besonderer Weise befähigt, in der Dienstleistungsgesellschaft, die zunehmend rechtlich reguliert ist, tätig zu werden.

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Für Absolventen des Studiengangs Wirtschaftsrecht - Bachelor of Laws bieten sich nicht nur im Rahmen der klassischen juristischen Bereiche Arbeitsmöglichkeiten, sondern insbesondere auch in den neuen Arbeitsmärkten der komplexen Dienstleistungsgesellschaft. Im Einzelnen sind dies etwa Tätigkeiten

  • als qualifizierter kaufmännisch-juristischer Mitarbeiter in Geldinstituten, Versicherungen, Vermögens- und Immobilienverwaltungen bzw. Unternehmensberatungsfirmen, in mittelständischen Handels- und Indusrieunternehmen und Unternehmen der Tourismusbranche, z. B. im Vertriebs-, Einkaufs oder
    Entwicklungsbereich
  • als Personalreferent oder Personalleiter
  • als Geschäftsführer, als qualifizierter oder leitender Mitarbeiter in Verbänden und Vereinen
  • als Mitarbeiter in Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterbüros mit qualifizierten juristisch-kaufmännischen Aufgaben
  • als selbständiger Steuerberater und/oder vereidigter Buchprüfer nach zweijähriger einschlägiger Berufstätigkeit
    und besonderer Zulassungsprüfung
  • als Mitarbeiter oder in selbständiger Position auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung (Konkurs-, Vergleichsverwaltung, Unternehmenssanierung)
  • als Vorstands-/Direktionsassistent oder in Stabsfunktionen (Planung, Controlling)
  • als kaufmännische Führungskraft in mittelständischen oder - ggfs. nach Absolvierung eines Trainee-Programms - in größeren Unternehemen